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Videoüberwachung
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ITsupport ist für Lurup Spezialist für Sicherheitstechnik. Als innovatives Familienunternehmen planen und installieren wir schlau durchdachte Sicherheitssysteme von Funkalarmanlagen über Kameraüberwachung bis zu Zutrittskontrolle.
Videoüberwachung ist ein gutes Mittel um Straftaten zu dokumentieren, aufzuklären und im Vorfeld abzuschrecken.
Ob im privaten oder gewerblichen Bereich bietet sich der Einsatz eines Überwachungssystems an, um Ihr Eigentum zu schützen oder das Hausrecht durchzusetzen.
Unsere Videoüberwachungssysteme bieten die Möglichkeit aktuelle Lagebilder Live darzustellen gleichzeitig werden diese auch aufgezeichnet. Ein Fernzugriff oder die Zusammenschaltung mehrerer Standorte ist inzwischen Standart.
War der Paketbote schon da? Wessen Hund macht immer in Ihren Garten? Wer klingelt da Sturm? Das Schöne an der Videoüberwachung ist, dass sie nicht nur für den kriminellen Ernstfall eines Einbruchsversuchs eingesetzt werden kann. Videokameras, die ihr Bild auf ein Display im Haus oder direkt auf Ihr Smartphone übertragen, bedeuten auch Komfort.
Zu einem Videoüberwachungssystem gehören grundsätzlich eine oder mehrere Kameras sowie ein Aufzeichnungsgerät (Rekorder) mit der passenden Videomanagement-Software. Gegebenenfalls wird die Anlage zusätzlich auf eine Notruf- und Serviceleitstelle aufgeschaltet. Ob die analoge Videotechnik (CCTV), digitale IP-Videoüberwachung oder eine smarte Hybridlösung für Ihr Eigenheim am besten geeignet ist, dazu beraten wir Sie gern.
Auch bei der Auswahl der Kameratechnik können Sie sich auf uns verlassen. Neben den klassischen, robusten Außenkameras gibt es beispielsweise auch unauffällige Dome-Kameras. Wenn wir die neue Videotechnik bei Ihnen installieren, geben wir Ihnen immer eine Einweisung. So stellen wir sicher, dass Sie Ihr Videosystem problemlos selbst steuern und verwalten können.
Brauche ich ein Hinweisschild für die Videoüberwachung? Dürfen die Aufzeichnungen überhaupt vor Gericht als Beweis verwertet werden? Die neue Verordnung DSGVO hat das Thema Datenschutz für den Laien nicht gerade einfacher gemacht.
2. Die Video-Aufzeichnung von öffentlichen Bereichen wie Bürgersteig und Straße ist in der Regel verboten.
3. Besucher sollten auf die Überwachung aufmerksam gemacht werden.
4. Das Hochladen von Überwachungsfilmen ins Internet greift in das Persönlichkeitsrecht des Täters ein – verboten!
Eins steht fest: An industriellen, kommerziellen oder öffentlichen Standorte sollen Eindringlinge möglichst frühzeitig bemerkt werden, um Gefahren für Personen und Sachwerte abzuwehren. Es ist jedoch wichtig, sich auch über die Phase nach dem „Bemerken“ Gedanken zu machen.
Sollen Täter nur beobachtet werden, bis der Werkschutz eingreift? Wollen Sie Eindringlinge dank HD-Qualität identifizieren können? Oder möchten Sie Live-Videobilder zu Dokumentationszwecken aufzeichnen? Bei der Planung Ihres Videosystems legen wir mit Ihnen zunächst mögliche Schutzziele fest, denn danach bemessen sich Umfang und Ausführung Ihrer neuen Videoüberwachungsanlage.
Neben Videokameras und Monitoren zur Wiedergabe der Bilder ist auch eine Zentrale für die Bildverarbeitung und Speicherung Teil einer Videoüberwachungsanlage. Welche Komponenten dabei genau zum Einsatz kommen, hängt von Ihren individuellen Schutzzielen, den örtlichen Gegebenheiten und natürlich vom Budgetrahmen ab.
Allein im Kamerabereich stehen viele Optionen zur Auswahl. Dome-Kameras, vandalismussichere Outdoor-Kameras, Mini-Kameras oder Infrarot-Technik – unsere Experten haben den Überblick und beraten Sie und Ihr Unternehmen gern!
Ohne triftigen Grund darf nicht in das Persönlichkeitsrecht von Menschen eingegriffen werden, da sind sich die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einig. Eine Videoüberwachung ist jedoch dann rechtens, wenn sie konkret der Wahrung berechtigter Interessen oder zur Abwehr von Gefahren dient. Für Unternehmen fällt darunter zum Beispiel der Schutz von Eigentum oder das Hausrecht.
Grundsätzlich gilt:
➔ Hinweisschilder müssen deutlich sichtbar auf die
Videoüberwachung hinweisen
➔ In Toiletten oder Umkleideräumen ist die
Kameraüberwachung nicht erlaubt.
➔ In Freizeitbereichen wie Pausenräume oder Sitzgruppen
dürfen keine Kameras angebracht werden.
➔ Wo mit viel Bargeld umgegangen wird, zum
Beispiel in Kassenbereichen, ist der Einsatz von
Videotechnik in der Regel zulässig.





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Neuenfelder Straße 94b, 21109 Hamburg
040 – 94361754


